§ 1 Anwendungsbereich | Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der L&K Energiesysteme GmbH & Co. KG, nachfolgend „Unternehmen“ genannt, mit seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot | Vertragsabschluss
(1) Die Informationen und Darstellungen in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und anderen von dem Unternehmen veröffentlichten Werbematerialien sind nicht bindend und dienen ausschließlich werblichen Zwecken. Es ist besonders hervorzuheben, dass diese Materialien kein verbindliches Angebot darstellen, das auf den Abschluss eines Vertrages abzielt.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.
(3) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden gerichtet auf Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Der Vertragsgegenstand umfasst die in der Bestellung genannten Produkte sowie die daraus resultierenden Leistungen des Unternehmens.
(5) Die Bestellung wird durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen.
(6) Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten zur Sicherung des Beweises schriftlich niedergelegt werden, berühren dennoch deren Wirksamkeit nicht.
§ 3 Preise | Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anderweitig geregelt, bleibt das Unternehmen 14 Tage ab dem Datum des Angebots an die darin aufgeführten Preise gebunden. Ansonsten ergeben sich die vertraglichen Bedingungen aus sowohl der Bestellung als auch der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch den Verkäufer bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen gemäß den getroffenen Zahlungsvereinbarungen zu entrichten. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung die Zahlung vornimmt. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu erheben.
(4) Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk zzgl. Verpackung und Versand-/Lieferkosten.
§ 4 Lieferung | Leistung
(1) Die vom Unternehmen in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen haben grundsätzlich einen annähernden Charakter, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine verbindliche Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Falls eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine, sofern nicht anders von uns angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere beauftragte Transportperson.
(2) Neben der Lieferung und Erbringung von Leistungen kann der Kunde einen Ersatz des Verzugsschadens lediglich in den Fällen verlangen, in denen das Unternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist auf vorhersehbare und übliche Schäden im Rahmen des Vertrags begrenzt.
(3) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Lieferunmöglichkeit oder Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse bedingt sind (beispielsweise Schwierigkeiten bei der Material- oder Energiebeschaffung, Verzögerungen im Transport, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Probleme bei der Erlangung notwendiger behördlicher Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder mangelhafte, unrichtige oder verspätete Lieferungen von Lieferanten trotz bestehender, deckungsgleicher Absicherungsvereinbarungen durch den Verkäufer). In solchen Fällen, die nicht in der Verantwortung des Unternehmens liegen, hat dieser keine Haftung. Sofern derartige Ereignisse die Lieferung oder Leistung erheblich behindern oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall sind bereits erhaltene Zahlungen dem Kunden zurückzuerstatten. Bei vorübergehenden Behinderungen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit. Falls aufgrund der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung für den Kunden unzumutbar wird, kann dieser durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für Einschränkungen beim Zugang zum Installationsort und für Verzögerungen, die aufgrund von nicht vertragsgemäßen Einschränkungen der Installation auftreten. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten hat der Kunde hierbei eine Verantwortung. Jegliche Termine und Fristen, die im Zusammenhang mit unseren Leistungen stehen, können sich aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen verlängern oder verschieben, während wir an der Erbringung der Leistungen gehindert sind. Der Kunde haftet für eventuelle Nutzungsausfälle oder zusätzliche Kosten, die möglicherweise infolge dieser Behinderungen entstehen.
§ 5 Erfüllungsort | Gefahrübergang | Eigentumsvorbehalt
(1) Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nicht anders festgelegt, Melle. Falls das Unternehmen auch für die Installation verantwortlich ist, wird der Erfüllungsort jener Ort sein, an dem die Installation durchzuführen ist.
(2) Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für den Vertragsgegenstand vor.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung sind Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.
(4) Gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber geht die Gefahr mit Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.
§ 6 Gewährleistung | Haftung
(1) Das Unternehmen übernimmt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen die Haftung für Schäden – unabhängig von ihrem rechtlichen Hintergrund – sofern diese Schäden auf schuldhaftes Verhalten ihrerseits, ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Mitarbeiter zurückzuführen sind. Dies gilt im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von zentraler Bedeutung ist, die der Kunde nach Inhalt und Zweck des Vertrages erwarten darf und auf deren Einhaltung er regelmäßig vertrauen kann.
(2) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Gewährleistungsfrist gegenüber einem Unternehmer als Auftraggeber beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder, sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die sich aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit ergeben, oder für Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verjähren.
(4) Gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber gelten die gesetzlichen Rechte.
(5) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Vertragsgegenstands meldet.
(6) Die Haftung des Unternehmens auf Schadensersatz, unabhängig von der rechtlichen Grundlage (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder anderen Vertragsverletzungen), ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(7) Bei Vorliegen von Mängeln an den gelieferten Gegenständen ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen zunächst dazu verpflichtet und berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durchzuführen. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgreich sein – das heißt, wenn sie unmöglich ist, unzumutbar ist, verweigert wird oder sich in unangemessenem Maß verzögert – hat der Auftraggeber die Option, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis in angemessenem Umfang zu mindern. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen.
(8) Zulässige Abweichungen im Rahmen der jeweils einschlägigen technischen Normen (z. B. ISO- oder DIN-Normen) stellen keine Mängel dar.
(9) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens den gelieferten Gegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und dadurch die Beseitigung von Mängeln unmöglich wird oder in unzumutbarer Weise erschwert wird. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die Mängelbeseitigung aufgrund der vorgenommenen Änderung zu tragen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Verfärbungen an Modulen, welche die Funktionsfähigkeit nicht negativ beeinflussen, werden nicht als Abweichung von der festgelegten Beschaffenheit betrachtet.
(2) Diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte rechtliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.
Stand: 03. Juli 2023